EU anerkennt Schweizer Datenschutzrecht als gleichwertig

Die Europäische Kommission hat die neuen Bestimmungen des Schweizer Datenschutzrechts auf deren Übereinstimmung mit dem europäischen Standard überprüft. In ihrem Bericht vom 15. Januar 2024 hat die Kommission das Datenschutzniveau der Schweiz als angemessen anerkannt und bestätigt, dass auch die neuen Bestimmungen dem europäischen Standard entsprechen. Personendaten aus EU- oder EWR-Mitgliedstaaten können damit weiterhin ohne zusätzlichen Aufwand in die Schweiz übermittelt werden.

 

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