Neuerungen im Obligationenrecht

Im Rahmen der verschärften Bekämpfung der Geldwäscherei sind per 1. Juli 2015 diverse neue Pflichten für private Gesellschaften (AG, GmbH, Genossen­schaft) und deren Teilhaber eingeführt worden. Es sollen insbesondere alle Inhaber­aktionäre sowie Beteiligungen von 25 % und mehr erfasst werden. Nichtbeachtung der Vorschriften führt zum Verlust von Mitgliedschafts- und Vermögensrechten.

Die Zusammenstellung gibt einen Überblick über die wichtigsten Neuerungen, hat aber nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Ob und inwieweit bei Gesellschaften und deren Teilhabern Handlungsbedarf besteht, gilt es im Einzelfall zu prüfen.

Zurück